SICHER mit HELM
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OGH & Recht

Rechtliche Grundlagen für die Maklertätigkeit.

Rechtlicher Ausgangspunkt: § 27 und § 28 MaklerG regeln die Interessenwahrung und wesentliche Pflichten des Versicherungsmaklers. Für konkrete OGH-Fälle veröffentlichen wir nur Entscheidungen, die eindeutig verifiziert und für den jeweiligen Themenbereich relevant sind.

§ 27 MaklerG

Der Versicherungsmakler hat bei seiner Tätigkeit überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.

RIS →

§ 28 MaklerG

Die Interessenwahrung umfasst insbesondere Beratung, angemessene Risikoanalyse, Vermittlung geeigneten Versicherungsschutzes, Prüfung der Polizze und Unterstützung im Versicherungsfall.

RIS →

Berufsbild

Die WKO beschreibt Vertragsgestaltung, Polizzenprüfung, Schadenabwicklung und Versicherungscontrolling als zentrale Tätigkeitsfelder.

WKO →