Interessenwahrung
Der Versicherungsmakler hat bei seiner Tätigkeit überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.
Der Versicherungsmakler hat bei seiner Tätigkeit überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.
Die ausgestellte Polizze wird darauf geprüft, ob das Vereinbarte richtig übernommen wurde.
Zusatzvereinbarungen können Standardbedingungen erweitern oder konkretisieren.
Deckung, Unterlagen, Besichtigung, Kommunikation und Abrechnung sind typische Begleitfelder.